AGBs
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Lorentis an ihre Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt). Sie sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen Lorentis und dem Kunden geschlossen werden, selbst wenn nicht nochmals gesondert auf sie verwiesen wird. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Lorentis ihrer Geltung im Einzelfall nicht widerspricht. Bezugnahmen von Lorentis auf Schreiben oder E-Mails, die Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten, stellen kein Einverständnis mit diesen dar.
(3) Lorentis schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern gemäß § 14 BGB und Kaufleuten nach HGB ab. Der Kunde versichert, als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu handeln.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Lorentis erbringt für den Kunden Webdesign-Dienstleistungen, wie im Angebot beschrieben. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der vertraglich vereinbarten Beschreibung.
(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Lorentis und sind gesondert zu vergüten.
§ 3 Leistungsumfang und Durchführung
(1) Lorentis übernimmt die Gestaltung, Texterstellung, technische Umsetzung und Suchmaschinenoptimierung (SEO) für die Website des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, freigegebene Inhalte und Designs vor Veröffentlichung zu bestätigen.
(2) Ein Erfolg, wie etwa eine Umsatzsteigerung, wird durch LeadSeiten nicht garantiert. Geschuldet wird ausschließlich die vereinbarte Dienstleistung.
(3) Lorentis ist berechtigt, für die Vertragserfüllung Dritte als Subunternehmer einzusetzen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung wird im individuellen Angebot festgelegt und versteht sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zahlungen sind wie folgt zu leisten:
50% der Gesamtsumme bei Vertragsabschluss und vor Beginn der Dienstleistung.
50% bei der Veröffentlichung der Website.
(3) Im Falle von Zahlungsverzug behält sich Lorentis das Recht vor, die Leistung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Lorentis alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Daten und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Ändert der Kunde nachträglich Inhalte oder verzögert er die Bereitstellung, trägt er die daraus entstehenden Mehrkosten und Verzögerungen.
§ 6 Haftung
(1) Lorentis haftet bei Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lorentis nur:

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist in diesen Fällen jedoch auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

(2) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und vollständiger Datensicherung eingetreten wäre.
§ 7 Laufzeit, Kündigung und Abnahme
(1) Die Laufzeit des Vertrages wird individuell vereinbart. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Vereinbarte Abnahmetermine stellen keine Fixtermine dar, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart.
(3) Hat der Kunde keine Abnahme innerhalb von 16 Wochen nach dem vereinbarten Startdatum („KickOff-Termin“) beantragt, ist Lorentis berechtigt, die erbrachte Leistung als abgenommen zu betrachten.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform und müssen eindeutig als solche gekennzeichnet sein.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Mit der vollständigen Zahlung der Vergütung erwirbt der Kunde die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen.
(2) Der Kunde erhält keine Exklusivrechte, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.
(3) Sämtliche von Lorentis erstellten Inhalte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung geistiges Eigentum von Lorentis .
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.
(2) Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Lorentis , soweit gesetzlich zulässig. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.